Was ist der bAV-Förderbetrag?
Viele Mitarbeiter mit kleinem Einkommen sorgen nicht selbst für die Rente vor. Von 2.800 Euro brutto bleibt nach der Miete wenig übrig. Der Gesetzgeber setzt deshalb beim Arbeitgeber an: Zahlt der Betrieb zusätzlich zum Lohn in eine Betriebsrente ein, erstattet das Finanzamt 30 % davon. Der Betrieb zieht den Betrag einfach von der Lohnsteuer ab, die er ohnehin ans Finanzamt abführt. Ist die Lohnsteuer niedriger als der Förderbetrag, zahlt das Finanzamt die Differenz aus.
Ab 2027 wird die Förderung spürbar besser. Gefördert werden bis zu 1.200 statt 960 Euro im Jahr, der Förderbetrag steigt auf bis zu 360 Euro. Die Lohngrenze steigt mit der Beitragsbemessungsgrenze. Für 2027 liegt sie nach dem Kabinettsbeschluss bei 3.186 Euro im Monat. Damit fällt ein großer Teil der Fachkräfte in Handwerk, Pflege, Handel und Logistik unter die Förderung.
Die Werte 2026 und 2027
| 2026 | ab 2027 | |
|---|---|---|
| Geförderter Beitrag je Jahr | 240 € bis 960 € | 240 € bis 1.200 € |
| Förderbetrag | 30 %, höchstens 288 € | 30 %, höchstens 360 € |
| Lohngrenze je Monat | 2.575 € | 3 % der BBG RV, geplant 3.186 € |
| Durchführungsweg | Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds | |
| Weitere Bedingungen | erstes Dienstverhältnis, zusätzlich zum Lohn, ungezillmerter Tarif, Auszahlung als Rente oder Auszahlungsplan | |
So rechnet der Rechner
- Förderbetrag: 30 % des Arbeitgeberbeitrags im Jahr, gedeckelt auf 960 € (2026) bzw. 1.200 € Beitrag. Liegt der Beitrag unter 240 €, gibt es nichts. Bei Zusagen aus 2016 zählt nur der Teil über dem damaligen Beitrag.
- Ihre Kosten: Beitrag minus Förderbetrag. Den verbleibenden Betrag können Sie zusätzlich als Betriebsausgabe abziehen. Diese Ersparnis ist nicht eingerechnet, weil sie auch bei einer Gehaltserhöhung entsteht.
- Vergleich mit Gehalt: Der Rechner sucht die Bruttoerhöhung, die Sie genauso viel kostet wie der Beitrag nach Förderung, und rechnet deren Netto aus. Steuerklasse I, ohne Kinder, Werte 2026.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn der Lohn in einem Monat über der Grenze liegt?
Geprüft wird in dem Monat, in dem Sie den Beitrag zahlen. Liegt der laufende Lohn dann über der Grenze, gibt es für diese Zahlung keinen Förderbetrag. Einmalzahlungen zählen nicht mit. Wer Gehälter knapp an der Grenze hat, kann den Jahresbeitrag in einem normalen Monat auf einmal zahlen.
Kann der Mitarbeiter einen Teil selbst zahlen?
Ja, aber gefördert wird nur der zusätzliche Arbeitgeberbeitrag. Eigene Beiträge aus Entgeltumwandlung und der gesetzliche Pflichtzuschuss von 15 % dazu zählen nicht. Beides lässt sich kombinieren.
Bekommen auch Teilzeitkräfte und Minijobber den Förderbetrag?
Ja, solange es ihr erstes Dienstverhältnis ist. Für Teilzeitkräfte gilt die Lohngrenze genauso. Für Minijobber mit pauschal versteuertem Lohn ist der Förderbetrag ebenfalls möglich. Nur bei Steuerklasse VI, also einem Zweitjob, ist er ausgeschlossen.
Warum ist der Tarif wichtig?
Der Förderbetrag setzt voraus, dass die Abschluss- und Vertriebskosten über die ganze Laufzeit verteilt werden. Viele ältere Tarife sind gezillmert und fallen damit heraus. Lassen Sie den Tarif vor dem Abschluss prüfen.
Lohnt sich das gegenüber einer Gehaltserhöhung?
Für die Altersvorsorge deutlich. Ein Beitrag von 100 Euro im Monat kostet Sie nach Förderung 70 Euro. Als Gehaltserhöhung kämen für dieselben 70 Euro bei einer Pflegehilfskraft mit 2.800 Euro brutto nur rund 33 Euro netto an. Die Betriebsrente ist allerdings bis zum Ruhestand gebunden und wird dann versteuert.
Passende Werkzeuge
Beim Kauf über diese Links erhalten wir eine Provision. Für Sie ändert sich der Preis nicht.
Quellen
- Haufe: Jahreswechsel 2025/2026, bAV-Förderbetrag. haufe.de
- Techniker Krankenkasse: Beratungsblatt Betriebliche Altersversorgung. tk.de
- Volkswohl Bund: FAQ zum bAV-Förderbetrag nach § 100 EStG. volkswohl-bund.de
- lohn-info.de: Geplante Beitragsbemessungsgrenzen 2027, Kabinettsbeschluss vom 7.10.2026. lohn-info.de
- finanz.de: Mindestlohn 2027. finanz.de
Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Lohngrenze 2027 beruht auf der geplanten Beitragsbemessungsgrenze und gilt erst nach Inkrafttreten der Verordnung. Stand: Oktober 2026.