Aktivrente: Was kostet und bringt Ihnen ein Mitarbeiter im Rentenalter?

Seit Januar 2026 bleiben bis zu 2.000 Euro Lohn im Monat steuerfrei, wenn jemand nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet. Für Sie heißt das: Ihr erfahrener Mitarbeiter bekommt mehr netto, ohne dass Sie mehr brutto zahlen. Rechnen Sie aus, was das gegenüber einer Neubesetzung wert ist.

2.000 €Lohn im Monat steuerfrei, ohne Progressionsvorbehalt
bis 8 Jahresachgrundlos befristet, auch beim früheren Arbeitgeber
0 €Beitrag zu Renten- und Arbeitslosenversicherung für den Mitarbeiter
Rechtsgrundlagen: Aktivrentengesetz, § 41 Abs. 2 SGB VI (neu seit 01.01.2026), § 346 Abs. 3 SGB III
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Wählen Sie eine typische Konstellation. Danach passen Sie die Werte an.

1. Der Mitarbeiter im Rentenalter

Er hat die Regelaltersgrenze erreicht und bezieht seine volle Altersrente. Die Rente bestimmt, wie hoch die Steuer auf den Lohn ohne Aktivrente wäre.

2.000 €

Mindestens über der Minijob-Grenze. Minijobs sind von der Aktivrente ausgeschlossen.

1.500 €

Mit Verzicht zahlt der Mitarbeiter 9,3 % und erhöht damit seine Rente.

2,9 %

Durchschnitt 2026: 2,9 %. Rentner zahlen den ermäßigten Satz von 14,0 %.

Übergangsbereich: Bei 2.000 € zahlt der Mitarbeiter verminderte Beiträge. Der Lohn liegt vollständig im steuerfreien Bereich der Aktivrente.

2. Ihr Betrieb

Diese Werte bestimmen, was es kostet, wenn der Mitarbeiter geht und die Stelle neu besetzt werden muss.

2,0 %

Zusätzliche Arbeitgeberkosten je Euro Brutto: U1, U2, Insolvenzgeld, BG.

5.000 €

Anzeigen, Gespräche, Einarbeitungszeit. Ihr eigener Erfahrungswert.

6,0

Bundesweit blieb eine Stelle 2025 im Schnitt rund 160 Tage offen, im Handwerk rund 246.

1.500 €

Überstunden, Fremdvergabe, verschobene Aufträge. Nur, was über den eingesparten Lohn hinausgeht.

Was die Aktivrente für Arbeitgeber bedeutet

Ihr bester Monteur wird 66 und bekommt seinen Rentenbescheid. Er würde gern noch zwei Jahre bleiben, aber nicht für jeden Preis. Bisher wurde sein Lohn zusammen mit der Rente versteuert, und von jedem zusätzlichen Euro blieb wenig übrig. Seit Januar 2026 ist das anders. Bis zu 2.000 Euro Lohn im Monat bleiben steuerfrei. Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlt er ohnehin nicht mehr.

Für den Betrieb ändert sich an den Lohnkosten wenig. Sie zahlen Ihren Anteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung weiter, auch wenn der Mitarbeiter selbst nichts mehr einzahlt. Der Vorteil liegt woanders: Derselbe Bruttolohn bringt dem Mitarbeiter deutlich mehr netto. Eine jüngere Fachkraft müssten Sie für dasselbe Netto spürbar besser bezahlen. Und eine Stelle, die gar nicht erst frei wird, muss niemand neu besetzen.

Die Regeln im Überblick

BereichMitarbeiterArbeitgeber
Lohnsteuerbis 2.000 € im Monat steuerfrei, kein ProgressionsvorbehaltFreibetrag in Abrechnung und Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausweisen
Krankenversicherungermäßigter Satz 14,0 % plus Zusatzbeitrag, je zur HälfteHälfte des ermäßigten Satzes
Pflegeversicherung1,8 %, Kinderlose 2,4 %1,8 %
Rentenversicherungfrei, freiwillig 9,3 % bei Verzicht9,3 % in jedem Fall
Arbeitslosenversicherungfrei1,3 %, seit 2022 wieder Pflicht
Befristungsachgrundlos bis zu zwei Jahre je Vertrag, bis zu drei Verlängerungen, insgesamt bis acht Jahre und zwölf Verträge, auch nach früherer Beschäftigung (§ 41 Abs. 2 SGB VI)

So rechnet der Rechner

Häufige Fragen

Spart der Arbeitgeber durch die Aktivrente Lohnkosten?

Bei gleichem Bruttolohn nicht. Sie zahlen die Arbeitgeberanteile weiter, bei der Krankenversicherung sogar etwas weniger, weil der ermäßigte Satz gilt. Der Vorteil entsteht beim Netto des Mitarbeiters. Wer mit einem Netto-Ziel verhandelt, kommt mit einem niedrigeren Brutto aus als bei einer jüngeren Fachkraft.

Gilt die Aktivrente auch für Minijobs?

Nein. Die Steuerfreiheit gilt nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Minijobs, Selbstständige und Beamte sind ausgeschlossen. Ein Minijob bleibt für kleine Beträge trotzdem interessant, weil er für den Mitarbeiter abgabenfrei ist. Erst bei mehr Stunden lohnt sich der Wechsel in eine reguläre Teilzeitstelle.

Was passiert über 2.000 Euro?

Der Teil über 2.000 Euro wird normal versteuert, zusammen mit der Rente. Der Freibetrag bleibt für die ersten 2.000 Euro erhalten. Auch eine Vollzeitstelle mit höherem Lohn profitiert deshalb.

Kann ich einen Mitarbeiter nach dem Renteneintritt befristet weiterbeschäftigen?

Ja. Seit 2026 erlaubt § 41 Abs. 2 SGB VI sachgrundlose Befristungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze, auch wenn vorher schon ein Arbeitsverhältnis bestand. Ein Vertrag läuft bis zu zwei Jahre, insgesamt sind bis zu acht Jahre möglich. Lassen Sie die Verträge arbeitsrechtlich prüfen.

Wie genau ist die Rechnung?

Die Steuer ist angenähert und rechnet mit Jahreswerten. Freibeträge für Kinder, Werbungskosten über der Pauschale, weitere Einkünfte und Besonderheiten wie der höhere Pflegebeitrag in Sachsen sind nicht berücksichtigt. Für den Einzelfall gibt die Lohnabrechnung oder die Steuerberatung Auskunft.

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Quellen

Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Sozialversicherungsberatung. Die Steuerberechnung ist angenähert. Stand: Oktober 2026, Werte 2026.

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