Warum von einer Gehaltserhöhung so wenig ankommt
Eine Mitarbeiterin verdient 3.300 Euro brutto, Steuerklasse I, keine Kinder. Sie bekommt 100 Euro mehr. Davon gehen rund 22 Euro an die Sozialversicherung und rund 22 Euro an Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag. Auf ihrem Konto landen rund 56 Euro. Der Betrieb zahlt dafür nicht 100, sondern rund 123 Euro, weil Arbeitgeberanteile und Umlagen dazukommen.
Für dieselben 123 Euro kann der Betrieb ihr steuerfreie Leistungen geben: eine Gutscheinkarte, eine betriebliche Krankenversicherung, einen Zuschuss zum Deutschlandticket. Diese Beträge kommen ohne Abzüge an. Der Rechner zeigt, wie groß der Unterschied für Ihr Budget ist.
Die Bausteine im Überblick
| Baustein | Grenze | Steuer und SV | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Sachbezug, z. B. Gutscheinkarte | 50 € im Monat, Freigrenze | frei | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG |
| Betriebliche Krankenversicherung | innerhalb derselben 50 € | frei, wenn als Sachbezug gestaltet | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG |
| Gesundheitsförderung | 600 € im Jahr | frei | § 3 Nr. 34 EStG |
| Jobticket-Zuschuss | bis zum Ticketpreis | frei, mindert die Entfernungspauschale | § 3 Nr. 15 EStG |
| Internetpauschale | 50 € im Monat ohne Nachweis | 25 % Pauschalsteuer, SV-frei | § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG |
| Kita-Zuschuss | tatsächliche Kosten | frei | § 3 Nr. 33 EStG |
| Arbeitgeberbeitrag bAV | steuerfrei bis 8 %, SV-frei bis 4 % der BBG RV | heute frei, im Alter steuerpflichtig | § 3 Nr. 63 EStG |
So rechnet der Rechner
- Netto aus Gehalt: Lohnsteuer nach dem Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG) mit Grundfreibetrag 12.348 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € und einer angenäherten Vorsorgepauschale. Dazu Solidaritätszuschlag mit Freigrenze 20.350 € (Splitting 40.700 €) und optional Kirchensteuer.
- Sozialversicherung 2026: Krankenversicherung 14,6 % plus Zusatzbeitrag, Pflege 3,6 % (Kinderlose 4,2 %), Rente 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %. Beitragsbemessungsgrenzen 5.812,50 € (KV/PV) und 8.450 € (RV/AV) im Monat.
- Vergleich: Der Rechner sucht die Bruttoerhöhung, die den Betrieb genauso viel kostet wie das Benefit-Paket, und rechnet deren Netto aus.
- Freigrenze: Liegen Sachbezug und bKV zusammen über 50 €, wird der gesamte Betrag wie Gehalt behandelt.
- bAV-Förderbetrag: Für Geringverdiener erstattet das Finanzamt 30 % des Arbeitgeberbeitrags über die Lohnsteuer. 2026 bis 288 € im Jahr bei höchstens 2.575 € Monatslohn, ab 2027 bis 360 € bei höchstens 3 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, nach dem Kabinettsbeschluss vom 7.10.2026 also 3.186 € (§ 100 EStG). Der Rechner prüft nur Lohngrenze und Mindestbeitrag von 240 € im Jahr.
Häufige Fragen
Darf ich Gehalt in Benefits umwandeln?
Meist nicht. Sachbezug, Gesundheitsförderung, Jobticket und Kita-Zuschuss sind nur begünstigt, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Wer bestehendes Gehalt kürzt und dafür Gutscheine gibt, riskiert die Steuerfreiheit. Benefits eignen sich deshalb für die nächste Gehaltsrunde, nicht für den Umbau des bestehenden Gehalts.
Warum ist die 50-Euro-Grenze so heikel?
Sie ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei 50 Euro ist alles steuerfrei. Bei 51 Euro ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig. Gutscheinkarte und betriebliche Krankenversicherung zählen zusammen. Deshalb gehört beides in eine gemeinsame Planung.
Was bringt der Jobticket-Zuschuss wirklich?
Der Zuschuss ist steuer- und beitragsfrei. Er wird aber auf die Entfernungspauschale angerechnet, die der Mitarbeiter in seiner Steuererklärung geltend machen kann. Für Pendler mit langen Wegen fällt der Vorteil deshalb etwas kleiner aus, als der Rechner zeigt.
Ist der bAV-Beitrag mit Netto vergleichbar?
Nur eingeschränkt. Der Beitrag kommt heute vollständig in der Altersvorsorge an, wird aber im Ruhestand versteuert und ist bis dahin gebunden. Der Rechner weist ihn deshalb im Ergebnis getrennt aus.
Wie genau ist die Nettoberechnung?
Die Lohnsteuer ist angenähert. Gegenüber dem offiziellen Programmablaufplan sind Abweichungen von einigen Euro im Monat möglich. Für den Vergleich zählt vor allem die Differenz zwischen zwei Gehältern, und die rechnet der Rechner mit demselben Verfahren. Sachsen hat einen höheren Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung, der hier nicht berücksichtigt ist.
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Quellen
- Einkommensteuertarif 2026, § 32a EStG. finanz-tools.de
- vdek: Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2026. vdek.com
- Techniker Krankenkasse: Solidaritätszuschlag 2026. tk.de
- navit: Deutschlandticket 2027 für 66,80 €. navit.com
- aba im Lobbyregister des Bundestags: bAV-Förderbetrag ab 2027. lobbyregister.bundestag.de
- Haufe: Steuer- und beitragsfreie Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber. haufe.de
Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Nettoberechnung ist angenähert. Steuer- und Sozialversicherungswerte für 2027 stehen noch nicht fest, der Rechner nutzt deshalb die Werte 2026. Stand: Oktober 2026.