bAV-Förderbetrag 2027: Der Staat zahlt 30 % der Betriebsrente Ihrer Geringverdiener

Zahlen Sie einem Mitarbeiter mit kleinem Einkommen zusätzlich bis zu 1.200 Euro im Jahr in die Betriebsrente, holen Sie sich bis zu 360 Euro über die Lohnsteuer zurück. Ab 2027 gilt das bis rund 3.186 Euro Monatslohn, für viele Fachkräfte im Handwerk, in Pflege und Logistik.

360 €Förderbetrag im Jahr je Mitarbeiter ab 2027, bisher 288 €
3.186 €Lohngrenze im Monat ab 2027, bisher 2.575 €
ca. 2.530 €Vollzeit zum Mindestlohn 2027, deutlich unter der Grenze
Rechtsgrundlage: § 100 EStG in der Fassung des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Lohngrenze 2027: 3 % der geplanten Beitragsbemessungsgrenze von 106.200 € (Kabinettsbeschluss 7.10.2026)
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Wählen Sie einen typischen Mitarbeiter. Danach passen Sie die Werte an.

1. Prüfung: Bekommt dieser Mitarbeiter den Förderbetrag?

Maßgeblich ist der laufende steuerpflichtige Lohn in dem Monat, in dem Sie den Beitrag zahlen. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen nicht mit.

2.800 €
  • ✓Lohn 2.800 € liegt unter der Grenze von 3.186 €.
  • ✓Erstes Dienstverhältnis.
  • ✓Durchführungsweg ist förderfähig.
  • ✓Zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag.
  • ✓Ungezillmerter Tarif.
  • ✓Mindestbeitrag von 240 € im Jahr erreicht.

2. Ihr Beitrag

Gefördert werden 30 % des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags, mindestens 240 € im Jahr.

100 €

Voll gefördert bis 100 € im Monat (1.200 € im Jahr).

0 €

Nur bei Zusagen, die schon 2016 bestanden. Dann wird nur der Betrag darüber gefördert.

10
20

Nur für die Summe der Einzahlungen. Ohne Zinsen.

Sie schöpfen die Förderung voll aus.

Was ist der bAV-Förderbetrag?

Viele Mitarbeiter mit kleinem Einkommen sorgen nicht selbst für die Rente vor. Von 2.800 Euro brutto bleibt nach der Miete wenig übrig. Der Gesetzgeber setzt deshalb beim Arbeitgeber an: Zahlt der Betrieb zusätzlich zum Lohn in eine Betriebsrente ein, erstattet das Finanzamt 30 % davon. Der Betrieb zieht den Betrag einfach von der Lohnsteuer ab, die er ohnehin ans Finanzamt abführt. Ist die Lohnsteuer niedriger als der Förderbetrag, zahlt das Finanzamt die Differenz aus.

Ab 2027 wird die Förderung spürbar besser. Gefördert werden bis zu 1.200 statt 960 Euro im Jahr, der Förderbetrag steigt auf bis zu 360 Euro. Die Lohngrenze steigt mit der Beitragsbemessungsgrenze. Für 2027 liegt sie nach dem Kabinettsbeschluss bei 3.186 Euro im Monat. Damit fällt ein großer Teil der Fachkräfte in Handwerk, Pflege, Handel und Logistik unter die Förderung.

Die Werte 2026 und 2027

2026ab 2027
Geförderter Beitrag je Jahr240 € bis 960 €240 € bis 1.200 €
Förderbetrag30 %, höchstens 288 €30 %, höchstens 360 €
Lohngrenze je Monat2.575 €3 % der BBG RV, geplant 3.186 €
DurchführungswegDirektversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds
Weitere Bedingungenerstes Dienstverhältnis, zusätzlich zum Lohn, ungezillmerter Tarif, Auszahlung als Rente oder Auszahlungsplan

So rechnet der Rechner

Häufige Fragen

Was passiert, wenn der Lohn in einem Monat über der Grenze liegt?

Geprüft wird in dem Monat, in dem Sie den Beitrag zahlen. Liegt der laufende Lohn dann über der Grenze, gibt es für diese Zahlung keinen Förderbetrag. Einmalzahlungen zählen nicht mit. Wer Gehälter knapp an der Grenze hat, kann den Jahresbeitrag in einem normalen Monat auf einmal zahlen.

Kann der Mitarbeiter einen Teil selbst zahlen?

Ja, aber gefördert wird nur der zusätzliche Arbeitgeberbeitrag. Eigene Beiträge aus Entgeltumwandlung und der gesetzliche Pflichtzuschuss von 15 % dazu zählen nicht. Beides lässt sich kombinieren.

Bekommen auch Teilzeitkräfte und Minijobber den Förderbetrag?

Ja, solange es ihr erstes Dienstverhältnis ist. Für Teilzeitkräfte gilt die Lohngrenze genauso. Für Minijobber mit pauschal versteuertem Lohn ist der Förderbetrag ebenfalls möglich. Nur bei Steuerklasse VI, also einem Zweitjob, ist er ausgeschlossen.

Warum ist der Tarif wichtig?

Der Förderbetrag setzt voraus, dass die Abschluss- und Vertriebskosten über die ganze Laufzeit verteilt werden. Viele ältere Tarife sind gezillmert und fallen damit heraus. Lassen Sie den Tarif vor dem Abschluss prüfen.

Lohnt sich das gegenüber einer Gehaltserhöhung?

Für die Altersvorsorge deutlich. Ein Beitrag von 100 Euro im Monat kostet Sie nach Förderung 70 Euro. Als Gehaltserhöhung kämen für dieselben 70 Euro bei einer Pflegehilfskraft mit 2.800 Euro brutto nur rund 33 Euro netto an. Die Betriebsrente ist allerdings bis zum Ruhestand gebunden und wird dann versteuert.

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Quellen

Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Lohngrenze 2027 beruht auf der geplanten Beitragsbemessungsgrenze und gilt erst nach Inkrafttreten der Verordnung. Stand: Oktober 2026.

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