Was die Aktivrente für Arbeitgeber bedeutet
Ihr bester Monteur wird 66 und bekommt seinen Rentenbescheid. Er würde gern noch zwei Jahre bleiben, aber nicht für jeden Preis. Bisher wurde sein Lohn zusammen mit der Rente versteuert, und von jedem zusätzlichen Euro blieb wenig übrig. Seit Januar 2026 ist das anders. Bis zu 2.000 Euro Lohn im Monat bleiben steuerfrei. Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlt er ohnehin nicht mehr.
Für den Betrieb ändert sich an den Lohnkosten wenig. Sie zahlen Ihren Anteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung weiter, auch wenn der Mitarbeiter selbst nichts mehr einzahlt. Der Vorteil liegt woanders: Derselbe Bruttolohn bringt dem Mitarbeiter deutlich mehr netto. Eine jüngere Fachkraft müssten Sie für dasselbe Netto spürbar besser bezahlen. Und eine Stelle, die gar nicht erst frei wird, muss niemand neu besetzen.
Die Regeln im Überblick
| Bereich | Mitarbeiter | Arbeitgeber |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | bis 2.000 € im Monat steuerfrei, kein Progressionsvorbehalt | Freibetrag in Abrechnung und Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausweisen |
| Krankenversicherung | ermäßigter Satz 14,0 % plus Zusatzbeitrag, je zur Hälfte | Hälfte des ermäßigten Satzes |
| Pflegeversicherung | 1,8 %, Kinderlose 2,4 % | 1,8 % |
| Rentenversicherung | frei, freiwillig 9,3 % bei Verzicht | 9,3 % in jedem Fall |
| Arbeitslosenversicherung | frei | 1,3 %, seit 2022 wieder Pflicht |
| Befristung | sachgrundlos bis zu zwei Jahre je Vertrag, bis zu drei Verlängerungen, insgesamt bis acht Jahre und zwölf Verträge, auch nach früherer Beschäftigung (§ 41 Abs. 2 SGB VI) | |
So rechnet der Rechner
- Netto aus dem Job: Bruttolohn minus Sozialversicherung des Mitarbeiters minus der Einkommensteuer, die durch den Job zusätzlich zur Rente entsteht. Der Rechner vergleicht die Jahressteuer mit und ohne Job.
- Mit Aktivrente: Nur der Lohn über 2.000 € im Monat wird versteuert. Beiträge, die auf den steuerfreien Teil entfallen, mindern die Steuer nicht.
- Ohne Aktivrente: Der ganze Lohn wird mit der Rente versteuert. Berücksichtigt sind Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), Altersentlastungsbetrag (13,2 %, höchstens 627 € für den Jahrgang, der 2024 64 wurde) und die Kranken- und Pflegebeiträge als Sonderausgaben.
- Rente: steuerpflichtiger Anteil laut Rentenbeginn, Werbungskostenpauschale 102 €. Rentner tragen den vollen Pflegebeitrag auf die Rente.
- Übergangsbereich: Zwischen 603,01 € und 2.000 € zahlt der Mitarbeiter geringere Beiträge (Faktor F 2026: 0,6619). Für die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, die nur der Arbeitgeber trägt, setzt der Rechner den halben Beitragssatz auf den tatsächlichen Lohn an.
- Jüngere Fachkraft: Steuerklasse I, ohne Kinder, voll versicherungspflichtig, Einkommensteuertarif 2026. Der Rechner sucht den Bruttolohn, der dasselbe Netto bringt.
- Vorteil im ersten Jahr: Kosten der Neubesetzung plus die Mehrkosten der jüngeren Fachkraft für die Monate nach der Besetzung. Die Kosten je unbesetztem Monat sollen bereits um den eingesparten Lohn bereinigt sein.
Häufige Fragen
Spart der Arbeitgeber durch die Aktivrente Lohnkosten?
Bei gleichem Bruttolohn nicht. Sie zahlen die Arbeitgeberanteile weiter, bei der Krankenversicherung sogar etwas weniger, weil der ermäßigte Satz gilt. Der Vorteil entsteht beim Netto des Mitarbeiters. Wer mit einem Netto-Ziel verhandelt, kommt mit einem niedrigeren Brutto aus als bei einer jüngeren Fachkraft.
Gilt die Aktivrente auch für Minijobs?
Nein. Die Steuerfreiheit gilt nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Minijobs, Selbstständige und Beamte sind ausgeschlossen. Ein Minijob bleibt für kleine Beträge trotzdem interessant, weil er für den Mitarbeiter abgabenfrei ist. Erst bei mehr Stunden lohnt sich der Wechsel in eine reguläre Teilzeitstelle.
Was passiert über 2.000 Euro?
Der Teil über 2.000 Euro wird normal versteuert, zusammen mit der Rente. Der Freibetrag bleibt für die ersten 2.000 Euro erhalten. Auch eine Vollzeitstelle mit höherem Lohn profitiert deshalb.
Kann ich einen Mitarbeiter nach dem Renteneintritt befristet weiterbeschäftigen?
Ja. Seit 2026 erlaubt § 41 Abs. 2 SGB VI sachgrundlose Befristungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze, auch wenn vorher schon ein Arbeitsverhältnis bestand. Ein Vertrag läuft bis zu zwei Jahre, insgesamt sind bis zu acht Jahre möglich. Lassen Sie die Verträge arbeitsrechtlich prüfen.
Wie genau ist die Rechnung?
Die Steuer ist angenähert und rechnet mit Jahreswerten. Freibeträge für Kinder, Werbungskosten über der Pauschale, weitere Einkünfte und Besonderheiten wie der höhere Pflegebeitrag in Sachsen sind nicht berücksichtigt. Für den Einzelfall gibt die Lohnabrechnung oder die Steuerberatung Auskunft.
Quellen
- Lexware: Aktivrente 2026, das müssen Arbeitgeber wissen. lexware.de
- Techniker Krankenkasse: Beratungsblatt Beschäftigung von Rentner:innen, Stand 3/2026. tk.de
- GÖRG: Aktivrente und neue Befristungsmöglichkeiten, 17.02.2026. goerg.de
- lohn-info.de: Übergangsbereich 2026 und Arbeitslosenversicherung. lohn-info.de
- gegen-hartz.de: Steuerpflichtiger Anteil der Rente nach Rentenbeginn. gegen-hartz.de
- vdek: Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2026. vdek.com
- Deutsches Handwerksblatt: Vakanzzeiten 2025, mit Daten der Bundesagentur für Arbeit. handwerksblatt.de
Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Sozialversicherungsberatung. Die Steuerberechnung ist angenähert. Stand: Oktober 2026, Werte 2026.