Entgelttransparenz: Welche Pflichten treffen Ihren Betrieb, und ab wann?

Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz gilt für alle Arbeitgeber, nicht nur für Konzerne. Bewerber dürfen nach dem Gehalt fragen, Mitarbeiter nach dem Durchschnittsgehalt ihrer Kollegen. Deutschland hat die Frist vom 7. Juni 2026 verpasst, das Gesetz kommt aber. Der Check zeigt Ihre Pflichten und wie gut Sie vorbereitet sind.

7.6.2027erster Entgeltbericht für Arbeitgeber ab 150 Beschäftigten
5 %unerklärte Lücke löst eine gemeinsame Entgeltbewertung aus
alleArbeitgeber: Auskunftsrecht und Gehaltsangabe für Bewerber
Rechtsgrundlage: Richtlinie (EU) 2023/970, Entgelttransparenzgesetz 2017. Stand der deutschen Umsetzung: kein Gesetzentwurf im Bundestag (BT-Drs. 21/7026, Juli 2026)
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1. Ihr Betrieb

80

Köpfe, nicht Vollzeitstellen. Teilzeit und Minijob zählen mit.

2. Wie gut sind Sie vorbereitet?

Sieben Fragen. Antworten Sie ehrlich, das Ergebnis sieht nur Sie.

Sind Ihre Stellen nach festen Kriterien bewertet (Entgeltgruppen, Stellenbewertung)?
Gibt es für jede Stelle eine Gehaltsspanne?
Sind die Kriterien für Gehaltserhöhungen schriftlich festgelegt?
Können Sie Gehälter nach Geschlecht auswerten, mit Boni, Zulagen und Benefits?
Kennen Sie die Lücke zwischen Frauen und Männern je Gruppe, und liegt sie unter 5 %?
Nennen Sie Bewerbern die Spanne und fragen nicht nach dem bisherigen Gehalt?
Werden Benefits nach festen Regeln vergeben, die für alle gleich gelten?

Was die Richtlinie verlangt

Die Richtlinie (EU) 2023/970 soll gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchsetzen. Sie setzt auf Transparenz. Wer weiß, was Kollegen verdienen, kann Ungleichheit erkennen und dagegen vorgehen. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 7. Juni 2026 umsetzen. Deutschland hat das nicht geschafft. Laut Bundesregierung ist der Gesetzentwurf vorbereitet, einige Fragen sind aber noch offen.

Bis das neue Gesetz gilt, bindet private Arbeitgeber das Entgelttransparenzgesetz von 2017. Danach haben Beschäftigte ein Auskunftsrecht erst in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten. Die Richtlinie wirkt gegenüber privaten Arbeitgebern nicht unmittelbar. Gerichte legen deutsches Recht aber schon jetzt möglichst im Sinne der Richtlinie aus. Für öffentliche Arbeitgeber ist die Lage strenger.

Pflichten nach Betriebsgröße

PflichtWerAb wann
Einstiegsgehalt oder Gehaltsspanne vor dem Vorstellungsgespräch nennen, keine Frage nach dem bisherigen Gehaltallemit dem deutschen Gesetz
Kriterien für Gehalt und Gehaltsentwicklung zugänglich machenalle, Ausnahme bei der Entwicklung unter 50 Beschäftigten möglichmit dem deutschen Gesetz
Auskunft über das eigene Gehalt und den Durchschnitt nach Geschlecht für gleichwertige Arbeit, binnen zwei Monatenallemit dem deutschen Gesetz, heute ab 200 im Betrieb
Entgeltbericht zum geschlechtsspezifischen Lohngefälleab 250: jährlich. 150 bis 249: alle drei Jahreerstmals 7.6.2027
Entgeltbericht100 bis 149: alle drei Jahreerstmals 7.6.2031
Gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretungberichtspflichtige Arbeitgeber mit einer unerklärten Lücke ab 5 % in einer Gruppe, die nicht binnen sechs Monaten behoben istnach dem Bericht

Die deutschen Fristen legt erst das Umsetzungsgesetz fest. Die Daten oben stammen aus der Richtlinie.

Warum Benefits dazugehören

Entgelt im Sinne der Richtlinie ist nicht nur das Grundgehalt. Dazu zählen alle Vergütungen in Geld oder Sachleistungen, also auch Zulagen, Boni, Dienstwagen, Betriebsrente und andere Benefits. Wer Benefits nach Verhandlungsgeschick oder Sympathie vergibt, schafft Lücken, die er später erklären muss. Einheitliche Regeln für alle, zum Beispiel ein Gesundheitsbudget oder eine bKV für die ganze Belegschaft, sind in einem Entgeltbericht leicht zu begründen.

Häufige Fragen

Wir haben 40 Mitarbeiter. Betrifft uns das?

Ja, aber in kleinem Umfang. Einen Bericht müssen Sie nach der Richtlinie nicht schreiben. Bewerber dürfen aber nach dem Gehalt fragen, und Mitarbeiter haben ein Auskunftsrecht. Sie sollten also Ihre Gehälter nach nachvollziehbaren Kriterien begründen können.

Was passiert bei Verstößen?

Die Richtlinie verlangt wirksame Sanktionen, etwa Bußgelder. Wichtiger ist die Beweislast: Verletzt ein Arbeitgeber seine Transparenzpflichten, muss er im Streitfall beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Betroffene haben Anspruch auf Nachzahlung.

Hilft ein Tarifvertrag?

Ja. Tarifliche Entgeltgruppen liefern Kriterien und Spannen. Prüfen müssen Sie trotzdem, wie Sie eingruppieren und was Sie über den Tarif hinaus zahlen.

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Quellen

Dieser Check dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die deutschen Regeln stehen erst mit dem Umsetzungsgesetz fest. Stand: Oktober 2026.

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