Gesundheitsförderungs-Check: Welche Maßnahmen sind bis 600 € steuerfrei?

Nach § 3 Nr. 34 EStG dürfen Sie jedem Mitarbeiter im Jahr bis zu 600 Euro für Gesundheitsförderung zahlen, ohne Lohnsteuer und ohne Sozialabgaben. Viele Betriebe nutzen das gar nicht oder für die falschen Angebote. Der Check zeigt, was zählt, was nicht zählt und was Sie gegenüber einer Gehaltserhöhung sparen.

600 €Freibetrag je Mitarbeiter und Kalenderjahr
0 €Lohnsteuer und Sozialabgaben im Freibetrag
4 FelderBewegung, Ernährung, Stress, Suchtmittelkonsum
Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 34 EStG, Umsetzungshilfe von BMF und BMG vom 20.4.2021, GKV-Leitfaden Prävention
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1. Ihr Betrieb

25
3.300 €

Nur für den Vergleich mit einer Gehaltserhöhung.

Zum Beispiel Mitarbeiterbefragung, Arbeitsplatzanalyse oder Gesundheitszirkel, gern mit Ihrer Krankenkasse.

Wichtig für Fitnessstudio und Firmenfitness.

2. Ihre Maßnahmen je Mitarbeiter und Jahr

Tragen Sie ein, was Sie je Teilnehmer im Jahr ausgeben. Die Einstufung erscheint rechts neben jeder Maßnahme.

Zertifizierter Präventionskurs (Prüfsiegel der ZPP oder Krankenkasse)Begünstigt

Rückenschule, Yoga, Stressbewältigung, Ernährung, Nichtraucherkurs. Auch als Zuschuss, wenn der Mitarbeiter selbst bucht.

150 €
Betriebliche Maßnahme: Gesundheitstag, Workshop, bewegte PauseBegünstigt

Im Betrieb oder für den Betrieb, nach den Kriterien des GKV-Leitfadens Prävention. Braucht kein Siegel, aber einen BGF-Prozess.

120 €
Kurs ohne PrüfsiegelNur mit Erklärung

Zum Beispiel Yoga beim örtlichen Studio. Nur begünstigt im Rahmen eines BGF-Prozesses und mit schriftlicher Erklärung des Kursleiters zu Konzept und Qualifikation.

0 €
Fitnessstudio, Sportverein oder FirmenfitnessNicht begünstigt

Mitgliedsbeiträge sind nie nach § 3 Nr. 34 begünstigt, auch nicht bei Rückenprogrammen. Möglich ist der 50-Euro-Sachbezug.

0 €
Massage oder Physiotherapie am ArbeitsplatzNicht begünstigt

Nicht nach § 3 Nr. 34 begünstigt. Ausnahme: Sie beugt nachweislich berufsbedingten Beschwerden vor. Dann vorher Anrufungsauskunft beim Finanzamt einholen.

0 €
Ergonomie, Betriebsarzt, Duschraum, Check-up bis KassenerstattungKein Arbeitslohn

Liegt im ganz überwiegend betrieblichen Interesse. Das ist kein Arbeitslohn und verbraucht den Freibetrag nicht.

0 €

Was ist nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei?

Der Arbeitgeber darf jedem Mitarbeiter im Kalenderjahr bis zu 600 Euro für Gesundheitsförderung zahlen. Lohnsteuer und Sozialabgaben fallen nicht an. Der Betrag muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn fließen. Eine Umwandlung von Gehalt ist ausgeschlossen. Der Freibetrag gilt auch für Minijobber, Teilzeitkräfte und Gesellschafter-Geschäftsführer.

Begünstigt sind zwei Arten von Leistungen. Erstens Präventionskurse für einzelne Mitarbeiter, die von einer Krankenkasse oder der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sind. Zweitens Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V. Diese brauchen kein Siegel, müssen aber die Kriterien des GKV-Leitfadens Prävention erfüllen.

Was zählt und was nicht

MaßnahmeEinstufung
Zertifizierter Präventionskurs zu Bewegung, Ernährung, Stress oder NichtrauchenSteuerfrei bis 600 €
Gesundheitstag, Workshop, bewegte Pause im Rahmen eines BGF-ProzessesSteuerfrei bis 600 €
Kurs ohne SiegelNur im BGF-Prozess mit Erklärung des Kursleiters
Beitrag für Fitnessstudio, Sportverein, FirmenfitnessNicht begünstigt. 50-Euro-Sachbezug möglich
Massage, Physiotherapie, ScreeningNicht begünstigt. Ausnahme bei berufsbedingten Beschwerden
Schwimmbad, Sauna, Tanzschule, KantinenzuschussNicht begünstigt
Fahrt, Unterkunft und Verpflegung zu einer MaßnahmeNicht begünstigt
Ergonomischer Arbeitsplatz, Betriebsarzt, Duschraum, Check-up bis KassenerstattungKein Arbeitslohn, zählt nicht gegen die 600 €

So rechnet der Check

Häufige Fragen

Ist der Freibetrag eine Freigrenze?

Nein. Liegen die Kosten bei 700 Euro, sind 600 Euro frei und nur 100 Euro steuer- und beitragspflichtig. Bei der 50-Euro-Grenze für Sachbezüge ist das anders: Wird sie überschritten, ist der ganze Betrag steuerpflichtig.

Darf ich Geld statt einer Leistung zahlen?

Ja. Sie können einen Kurs bezuschussen, den der Mitarbeiter selbst bucht. Lassen Sie sich Zertifikat und Teilnahmebescheinigung geben. Hat die Krankenkasse schon einen Teil erstattet, ist nur der Rest bei Ihnen steuerfrei.

Was muss ins Lohnkonto?

Für Kurse die Teilnahmebescheinigung mit Unterschrift des Kursleiters und das Zertifikat, das zum Kursbeginn gültig war. Für betriebliche Maßnahmen eine Erklärung des Arbeitgebers oder eine Bescheinigung der Krankenkasse. Bei Vorträgen reicht eine Anwesenheitsliste. Die Kosten werden gleichmäßig auf die Teilnehmer verteilt.

Warum zählt das Fitnessstudio nicht?

Ein Mitgliedsbeitrag fördert keinen bestimmten Präventionszweck. Das gilt auch, wenn das Studio ein Rückenprogramm anbietet. Ein zertifizierter Kurs im Studio, der getrennt abgerechnet wird, kann dagegen begünstigt sein.

Hilft mir meine Krankenkasse?

Ja. Krankenkassen beraten und bezuschussen den Aufbau einer betrieblichen Gesundheitsförderung. Viele helfen bei der Bedarfsanalyse. Fragen Sie gezielt nach dem BGF-Angebot für Firmenkunden.

Quellen

Dieser Check dient der Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Zweifeln sichern Sie die Einstufung mit einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG beim Betriebsstättenfinanzamt ab. Stand: Oktober 2026.

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